Das Käthe-Kollwitz-Gymnasium legt besonderen Wert auf ein soziales und von Respekt geprägtes Miteinander.

Als Schülervertreter*innen, Elternvertreter*innen und Lehrervertreter*innen in der Schulkonferenz haben wir uns für die Schulgemeinschaft des Käthe-Kollwitz-Gymnasiums gemeinschaftlich darauf verständigt, der Empfehlung der Leiterin des Schulverwaltungsamtes der Stadt Dortmund, Frau Schneckenburger, zu folgen und eine Empfehlung des Tragens einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB) auch im Unterricht auszusprechen.

Die Anzahl von Schüler*innen, Lehrer*innen und Familien mit Infektionen bzw. in Quarantäne möglichst gering zu halten, ist unser vorrangiges Ziel.

Das Risiko, dass nicht nur einzelne Schüler*innen und Lehrer*innen, sondern ganze Klassen und gegebenenfalls auch die ganze Schule unter Quarantäne gestellt werden müsste(n), ist ohne MNB deutlich erhöht. Somit reduziert das Tragen der MNB auch notwendige Maßnahmen des Gesundheitsamtes. Darüber hinaus besteht im Herbst und im Winter generell ein höheres Risiko für Erkältungskrankheiten.

 

Aus diesem Grund sowie aus Verantwortung gegenüber gefährdeten Mitmenschen in der Schule appellieren wir daher an alle Schüler*innen und Lehrer*innen, auch weiterhin im Unterricht eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

Die meisten Schüler*innen und Lehrer*innen tun dies ohnehin bereits.

An die Eltern richten wir unsere Bitte, Ihre Kinder bei dieser Entscheidung zu unterstützen. Wenn sich alle daran beteiligen, schafft dies zudem ein Gefühl der Fürsorge und der Gemeinschaft - ganz im Sinne der Ziele unserer Schule.

Der Vollständigkeit halber soll an dieser Stelle aber betont werden, dass selbstverständlich weiterhin auf das Tragen einer Maske verzichtet werden kann (z.B. im Fremdsprachen- oder Sportunterricht); d.h.: eine Pflicht zum Tragen der MNB besteht nicht.

Wenn Mitschüler*innen sich dazu entscheiden, keine MNB zu tragen, ist dies ebenfalls zu respektieren.

Die darüber hinaus in den Schulmails des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) nachzulesenden allgemeinen Regelungen für den Schulbetrieb in NRW finden sich hier: Schulmailarchiv des MSB NRW.

Wir möchten zudem nochmals auf folgenden Passus aus der Schulmail vom 10.09.2020 aufmerksam machen, um daran zu erinnern, dass auf dem Schulgelände und im gesamten Gebäude weiterhin eine generelle Maskenpflicht besteht:

“Auf vielfache Hinweise möchte ich auch noch einmal deutlich machen, dass Schulleitungen gegen das Verweigern des Tragens einer MNB außerhalb des Klassenraums energisch vorgehen müssen. Das Schulrecht sieht hier zunächst die auch pädagogisch motivierten Maßnahmen gem. § 53 SchulG vor. Sofern sich jedoch die Notwendigkeit zu sehr schnellem Handeln ergibt, um einer Gefährdung zu begegnen, können Schulleitungen auch im Wege ihres Hausrechts eine Person vom Schulgelände verweisen.”

Für euer und Ihr Verständnis möchten wir uns bedanken!

 

Die Schulkonferenz des Käthe-Kollwitz-Gymnasiums